Hautuntersuchung durch einem Hautarzt

Berufsdermatologie

Berufsbedingte Hauterkrankungen behandeln

Hauterkrankungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit. In unserer Hautarztpraxis in Bonn sind wir auf arbeitsbedingte Hauterkrankungen spezialisiert. Oberste Priorität hat die Heilung von geschädigtem Hautgewebe. Hierfür steht ein vielfältiges Spektrum an Therapie- und Präventionsmaßnahmen zur Verfügung. Auf diese Weise versuchen unsere Fachärztinnen und Fachärzte sicherzustellen, dass Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.

In seltenen Fällen kann es dennoch dazu kommen, dass die Patientin oder der Patient Ihre berufliche Tätigkeit aufgrund der Hauterkrankung aufgeben muss. Tritt dieses Ereignis ein, wird von unseren Dermatologinnen und Dermatologen ein medizinisches Gutachten erstellt. Dies wird der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt, um eine vorliegende dermatologische Berufskrankheit im Sinne des Berufskrankheitenrechts anzuerkennen.

Immer dienstags findet in unserer Hautarztpraxis in Bonn eine Berufsdermatologie-Sprechstunde statt. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

Anerkannte Krankheiten in der Berufsdermatologie

In unserer Hautarztpraxis liegt der Fokus auf folgenden anerkannten dermatologischen Berufskrankheiten:

  • Schwere oder wiederholt rückfällige Haut­erkrankungen (BK Nr. 5101 BKV )
  • Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung (Nr. 5103 BKV)
  • Selteneren Berufskrankheiten, u.a. Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Haut­veränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe (BK Nr. 5102)
  • Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektions­gefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war (BK Nr. 3101 BKV)
  • Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten ( BK Nr. 3102 BKV)

Eine umfassende Liste anerkannter Berufskrankheiten finden Sie bei der Berufsanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Weitere Informationen zu Berufskrankheiten finden Sie bei der DGUV.

Anfällige Berufe für Hauterkrankungen

Anfällige Berufe für schwere oder wiederholt rückfällige Haut­erkrankungen (BK Nr. 5101 BKV) sind Berufe, die mit einer Hautbelastung (z.B. Feuchtarbeit im Bereich der Hände), direkte Feuchtarbeit oder das Tragen von okklusiven (flüssigkeitsdichten) Handschuhen von mind. 2 Stunden täglich einhergehen. Weiterhin kann der Kontakt zu irritativen oder Allergie-auslösenden Arbeitsstoffen zu der Entstehung von entzündlichen Hautveränderungen beitragen. In Folgendem sind einige anfällige Berufe genannt:

  • Friseurinnen und Friseure
  • Physiotherapeutinnen und -therapeuten
  • Gesundheitspersonal
  • Küchenpersonal
  • Metallarbeiterinnen und -arbeiter
  • Windradherstellung
  • Werften
  • Arbeiter in der chemischen Industrie u.v.m.

Anfällige Berufe für Plattenepithelkarzinome oder multiple Aktinische Keratosen der Haut (BK Nr. 5103) sind die sogenannten „Outdoor“-Worker – Personen, welche tagsüber draußen arbeiten und vermehrter Sonnenstrahlung ausgesetzt sind:

  • Maurer
  • Dachdecker
  • Skilehrer
  • Matrosen
  • Sportlehrer
  • Postboten
  • Straßenarbeiter etc.

Wie wird eine Berufskrankheit erkannt?

Die Anerkennung einer Berufskrankheit liegt bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse). Hierfür muss ein medizinisches Gutachten durchgeführt werden, welches bestimmte Kriterien erfüllt.

Zunächst muss ermittelt werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der geklagten Hautveränderungen besteht. Dies wird vornehmlich durch den UV-Träger mithilfe Ihres Präventionsdienstes ermittelt.  Teilweise ist auch der begutachtende Dermatologe gefragt, ob die geschilderten Hautbelastungen mit Wahrscheinlichkeit in der Lage sind, die geklagten Hautveränderungen maßgeblich zu beeinflussen.

Die Voraussetzungen zu einer entsprechenden Anerkennung und auch Anleitungen zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) sind in der Bamberger Empfehlung niedergelegt. Aufgrund einer Gesetzesänderung, die zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, wird diese Empfehlung gerade überarbeitet.

Behandlungsangebot für berufsbedingte Hauterkrankungen

Liegt ein Behandlungsauftrag durch die gesetzliche Unfallversicherung oder eine anerkannte Berufskrankheit vor, kann eine Behandlung mit allen geeigneten Therapiemaßnahmen erfolgen. Diese umfasst beispielsweise eine Basistherapie („Hautpflege“ für die beruflich belasteten Areale, z.B. Hände) bei schweren oder wiederholt rückfälligen Haut­erkrankungen (BK Nr. 5101 BKV) oder eine Photodynamische Therapie (PDT) bei Aktinischen Keratosen (BK Nr. 5103 BKV). Die entsprechenden Kosten werden von dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Auch entfällt die Zuzahlungsgebühr bei Rezepten.

Präventionsmaßnahmen für Hauterkrankungen im Beruf

Bei berufsbedingten Hauterkrankungen, insbesondere bei schweren oder wiederholt rückfällige Haut­erkrankungen, wird der Prävention eine wichtige Rolle zuteil. Z.B. erfolgt in unserer Sprechstunde in der Hautarztpraxis Bonn eine Beratung bezüglich Hautschutz- und Pflegemaßnahmen am Arbeitsplatz. In einem weiteren Schritt, der sogenannten sekundären Individualprävention, wird häufig durch den UV-Träger eine Schulungsmaßnahme (z.B. Hautschutzseminar) angeboten. Hier werden tiefergreifende Kenntnisse zu Hauterkrankungen und deren Prävention sowie Behandlungsmöglichkeiten vermittelt. Bei einer stationären Maßnahme im Rahmen der tertiären Individualprävention wird häufig durch Lokaltherapie eine deutliche Besserung des Hautzustandes erreicht und weitergehende Kenntnisse zur Behandlung und Prävention von Hauterkrankungen vermittelt.

Weitere Informationen zu Präventionsmaßnahmen für Hauterkrankungen finden Sie beim Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation und auf der Website der BG Klinik für Berufskrankheiten in Bad Reichenhall.

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